Berlin,

Deutscher Bundestag verabschiedet das Zweite THW-Änderungsgesetz

THW kann einfacher gerufen werden - Kostenverzicht beschlossen. Außerdem wird die Freistellungsregelung ausgedehnt.

THW kann einfacher gerufen werden - Kostenverzicht beschlossen. Außerdem wird die Freistellungsregelung ausgedehnt.

Heute fand die 2. und 3. Beratung zur Änderung des THW-Gesetzes im Deutschen Bundestag statt. Die Mehrheit der Bundestagsabgeordneten stimmte für den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf und verabschiedete damit das Zweite THW-Änderungsgesetz. Mit der Überarbeitung des THW-Gesetzes wird das Technische Hilfswerk gestärkt und das ehrenamtliche Engagement künftig noch attraktiver.

Es wurden zwei wesentliche Änderungen im Gesetz vorgenommen.

Erweiterte Kostenverzichtserklärung
Das THW soll in Zukunft auf die Rechnungslegung verzichten, wenn dies im öffentlichen Interesse steht und zu Lasten der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stelle gehen würde. Dies ist insbesondere der Fall, wenn die anfordernde Behörde die eigenen Kosten auf Grund des Fehlens eines Kostenschuldners nicht abrechnen kann (z.B. Flächenbrand ohne Verursacher) oder in den Fällen, in denen die anfordernde Behörde ihrerseits auf die Kostenerstattung verzichtet (Sturm, Überflutung, etc.).

Damit wird es den anfordernden Behörden erleichtert, dass THW vermehrt zu Einsätzen zu rufen, da die Kostenfrage geklärt ist. Mehr Einsätze steigern die Motivation und auch die Attraktivität dieses besonderen und notwendigen Ehrenamtes in unserer Gesellschaft. Deswegen haben sich THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB und sein Vizepräsident Martin Gerster, MdB in den vergangenen Wochen in vielen Gesprächen für die Änderungen eingesetzt.

„Dieser Kostenverzicht ist elementar wichtig, um das THW und das Ehrenamt sowie die Sicherheitsarchitektur insgesamt zu stärken. Unser Ziel war es, den gesetzlichen Rahmen und die Finanzierung so zu gestalten, dass die Einsatzhäufigkeit des Technischen Hilfswerks und die Unterstützung der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben, ohne finanzielle Belastung der Kommunen, gesteigert werden kann. Kein Mensch hat verstanden, warum eine steuerfinanzierte Behörde einer anderen steuerfinanzierten Behörde Rechnungen stellt. Damit ist nun Schluss, sofern man keinen Kostenverursacher ausfindig machen kann.
Im THW haben wir exzellent ausgebildete Fachkräfte sowie moderne Technik. Diese sollten in den Einsatz, um einerseits wichtige Praxiserfahrungen zu sammeln und Technik zu erproben und andererseits die anderen Blaulichtorganisationen zu unterstützen und wo es möglich, angemessen und angebracht ist, zu entlasten.“
THW-BV Präsident Marian Wendt, MdB

Die bisherige Kostenregelung des THW stellte eine Hemmschwelle in den Bürgermeisterstuben deutscher Kommunen dar. Zu groß war die Gefahr bei Hinzuziehung des THW auf den Kosten sitzen zu bleiben. Den Kommunen wird nun diese Sorge genommen, indem das THW regelmäßig auf die Kostenerstattung durch die ersuchende Stelle verzichten kann, wenn dies im überwiegenden öffentlichen Interesse liegt und die Kosten nicht anderweitig geltend gemacht werden können. 

Freistellungsregelung & Definition von Diensten

Zweiter wichtiger Änderungspunkt im THW Gesetz ist die Ausdehnung der Freistellungsregelung. 

Die Definition der Dienste wird so angepasst, so dass sich die THW-Helferinnen und Helfer auf eine gute Vor- und Nachbereitung von Einsätzen verlassen können. Die Ausdehnung der Freistellungsregelung erfolgt – mit Rücksicht auf die Arbeitgeber - in moderater Weise. Auszubildende werden zukünftig wie Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer behandelt.

Mit dem neuen THW-Gesetz sind die Vorrausetzungen für ein modernes THW geschaffen, die Blaulichtorganisationen werden entlastet und THW-Helferinnen und Helfer und Gerätschaften kommen in eine größere Zahl von Einsätzen.
Ein großer Tag für das THW und seine 80 000 ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer. Es ist auch ein Tag für die Stärkung des Ehrenamtes.

Das neue Gesetz tritt in Kraft sobald es die 2. Lesung im Bundesrat durchlaufen, vom Bundespräsidenten unterschrieben und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. 

Informieren Sie sich über die Arbeit der THW-BV auch in unseren Statusberichten.

Berlin, 13. März 2020

Quelle: THW Bundesvereinigung e.V. 
https://www.thw-bv.de/was-wir-machen/neuigkeiten/detail/staerkung-des-ehrenamts


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