Amtshilfe

Als Bundesanstalt leistet das THW seit Gründung 1950 allgemein, wie auch der THW Ortsverband Eckernförde im Detail Rechts- und Amtshilfe nach Artikel 35 Grundgesetz.

Unterstützung erhalten dabei z.B. kommunale Einrichtungen wie lokale Feuerwehren, lokale Polizeidienststellen o.ä.

Amtshilfe kann ebenso auf Landes- und Bundesebene in Verbindung mit dem Zoll, der Landes- und Bundespolizei oder auch der Bundeswehr geleistet werden. Auch Bundesforschungsinstitute wie z.B.  Geomar Helmholtz oder Alfred-Wegener fallen unter diese Regelungen. 

Darüber hinaus sind Hilfeleistungen auch im Ausland möglich, z.B. in Verbindung mit der Europäischen Union, den Vereinten Nationen oder einzelnen Staaten. Die Beauftragung dabei wird üblicherweise durch das Auswärtige Amt und der Bundesregierung gesteuert. 

Die Basis für dass THW bilden dabei folgende Gesetze:


Bei Amtshilfe (technische Hilfe) kommt in der Abrechnung der Auslagensatz zur Anwendung. Basis dafür bilden dafür die THW Abrechnungsverordnung und die THW Abrechnungs Verwaltungs Vorschrift. Den aktuellen Auslagensatz nennen wir Ihnen gerne auf Anfrage. Treten Sie gerne mit uns in Kontakt!