Aufgaben Truppführer (Wassergefahren)

Der Truppführer (TrFü) führt die Helfer seines Trupps. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Helfer die gestellten Einsatzaufgaben. Vorgesetzter des Truppführers ist der jeweilige Gruppenführer. 

· Vertretung des Gruppenführers/der Gruppenführerin

· Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Trupps

· Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne

· Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen

· Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/innen

· Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte

· Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur

· Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben

· Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen

· Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seines/ihres Trupps

· Dokumentation des Einsatzes

 

Voraussetzungen/Qualifikationen

Voraussetzung für vorläufige Berufung · Fachausbildung Wassergefahren

Voraussetzung für endgültige Berufung · FüS/Fachteil FGr W

Weitere verpflichtende Maßnahmen zum Beibehalt der Qualifikation

 

Berufung, Abberufung

Gemäß BA-RiLi

Vorgeschlagen von Zugführer/in

Vollzogen durch Ortsbeauftragte/n

Form schriftlich

Dienststellungskennzeichen gemäß THWBeklRiLi Truppführer/in

(Quelle: THW)


Henner Bendig

Funkrufname

HEROS Eckernförde 36/93