Daniel Smoktun und Mehmet Trojan überzeugten letztlich die Ausbilder und Prüfer in Theorie und Praxis.
Mehmet Trojan berichtete nach dem Lehrgang, "das es eine harte Schule war und sie eigentlich nichts mehr schocken könne!"
Als Atemschutzgeräteträger bezeichnet man Personen, die sowohl medizinisch und auch ausbildungsmäßig in der Lage sind, ein Atemschutzgerät im Einsatz oder Übung zu tragen. Diese Geräte sollen verhindern, dass reizende oder giftige Stoffe in die Augen oder Atemwege und somit in den Blutkreislauf geraten.
Zum Tragen von umluftunabhängigen Atemschutzgeräten ist in Deutschland eine arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung notwendig.
Diese Vorsorgeuntersuchung nach Grundsatz G 26 Atemschutzgeräte wird dazu in drei Gruppen aufgeteilt:
Gruppe 1 – Gerätegewicht unter 3 kg beispielsweise Partikelfiltermasken oder Geräte, die von außen über einen Schlauch mit Atemluft versorgt werden
Gruppe 2 – Gerätegewicht unter 5 kg wie zum Beispiel Filtergeräte
Gruppe 3 – Gerätegewicht über 5 kg wie Pressluftatmer oder Regenerationsgeräte.
Während der Bereichsausbildung in Schleswig wurden die Helfer auch hohen körperlichen Belastungen wie Treppensteigen, Laufen oder Leitersteigen ausgesetzt.
Die körperliche Belastbarkeit eines Atemschutzgeräteträgers wird jährlich erneut überprüft.