Der Förderpreis Helfende Hand

 
Die Helfende Hand ist Deutschlands
wichtigste Auszeichnung zur
Würdigung ehrenamtlichen Engagements
im Bevölkerungsschutz und wird jährlich
vom Bundesministerium des
Innern, für Bau und Heimat (BMI) vergeben.

 

 

Allgemeine Informationen

Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) unterstützt mit dem Förderpreis Helfende Hand ehrenamtliches Engagement im Bevölkerungsschutz. Hintergrund dieser Initiative sind die zu erwartenden demographischen Veränderungen und ihre Folgen für den Nachwuchs ehrenamtlicher Organisationen, die die Einrichtungen im Bevölkerungsschutz in Deutschland tragen. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) in Bonn ist die Geschäftsstelle für den Förderpreis.

Ziele des Förderpreises

Mit der Verleihung des Förderpreises Helfende Hand verfolgt das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) das Ziel,

a)  das ehrenamtliche Engagement von Einzelnen, Gruppen oder Einrichtungen im Bevölkerungsschutz einer breiteren Öffentlichkeit bekannt zu machen, seine Bedeutung zu würdigen und dieser wichtigen Säule unseres Gemeinwesens eine größere Wertschätzung zukommen zu lassen;

b)  den im Bevölkerungsschutz tätigen und ehrenamtlich getragenen Einrichtungen und Organisationen für herausragendes Engagement besonders zu danken und sie zur Fortführung ihrer Arbeit anzuspornen. Das Preisgeld soll den jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträgern für die weitere Arbeit zur Förderung des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz zufließen;

c)  stellvertretend für alle Ehrenamtsprojekte im Bevölkerungsschutz zum Ausdruck zu bringen, dass zum einen ein Engagement im Bevölkerungsschutz ein Zeichen der besonderen Verantwortung für unsere Gesellschaft ist. Zum anderen, dass es den hohen gesellschaftlichen, sozialen wie persönlichen Nutzen aller Beteiligten miteinander verbindet.

Die Nominierung

Die Jury prüft alle eingereichten Bewerbungen und die Vorschläge von vorbildlichen Arbeitgeberinnen und Arbeitgebern. Sie bewertet, wie wirksam, nachhaltig und beispielhaft die Ideen, Konzepte und Projekte sind. Der Bewertung liegt ein Punktekatalog zugrunde – so kann die Jury objektiv entscheiden.

Alle eingegangenen Bewerbungen und Vorschläge werden hinsichtlich der Teilnahmebedingungen auf formale Kriterien geprüft.

Anschließend nominiert die Jury in allen drei Kategorien je fünf Konzepte oder Projekte, die zur Preisverleihung eingeladen werden. Gegebenenfalls kommen zudem die Nominierten für einen Sonderpreis hinzu. Diese Nominierten werden unmittelbar nach der Juryentscheidung öffentlich bekannt gegeben. Außerdem bestimmt die Jury die Platzierungen der nominierten Konzepte und Projekte. Die Entscheidung für die jeweiligen Siegerinnen und Sieger wird ausdrücklich erst am Tag der Preisverleihung durch den Bundesinnenminister bekannt gegeben.

Auszeichnungen

Die ersten fünf Platzierungen der drei Kategorien erhalten jeweils die Helfende Hand in Form einer Trophäe sowie einer Urkunde. Darüber hinaus erhalten alle Teilnehmerinnen und Teilnehmer eine Ehrenurkunde.

Nachwuchsarbeit und Innovative Konzepte

1. Platz – 9.000 Euro Preisgeld

2. Platz – 7.000 Euro Preisgeld

3. Platz – 4.000 Euro Preisgeld

4. Platz – 3.000 Euro Preisgeld

5. Platz – 2.000 Euro Preisgeld

Unterstützung des Ehrenamtes

Der Preis für Unternehmen, Einrichtungen und Unterstützerinnen und Unterstützer ist von ideeller Natur. 

Publikumspreis

Dabei handelt es sich um das Lieblingsprojekt des Publikums. Diese Preisträgerin oder dieser Preisträger erhält eine Urkunde. 

Innovative Konzepte

In dieser Kategorie werden Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte zur Steigerung der Attraktivität des Ehrenamtes im Bevölkerungsschutz ausgezeichnet, die mindestens eine der folgenden Eigenschaften haben:

  • Inhalte, die für mehr Wertschätzung und eine Kultur der Anerkennung des Ehrenamtes sorgen;
  • Identifikation und Nutzung neuer Bereiche und Trends;
  • Projekte mit technischem Charakter: Digitalisierung, Vereinfachung von Kommunikation oder auch Entwicklung von Technik;
  • Ideen zur finanziellen Förderung;
  • Optimierungsansätze innerhalb der Organisationen: Aus- und Fortbildungen, Prozesse, Produkte u. ä.

Nachwuchsarbeit

In dieser Kategorie werden Projekte, Leistungen, Ideen sowie Konzepte zur Förderung und zum Erhalt des Ehrenamtes ausgezeichnet, die eines oder mehrere der folgenden Merkmale aufweisen:

  • Ideen zur Gewinnung neuer Zielgruppen oder zur Unterstützung der bestehenden Mitglieder und ihrer Identifikation bzw. Motivation für die Tätigkeit;
  • Konzepte mit strategischem Hintergrund zur Entgegnung gesellschaftlicher Probleme wie dem demographischen Wandel und der Klimakrise;
  • Optimierungsansätze innerhalb der Organisationen zum Ziel der Nachwuchsarbeit.

Unterstützung des Ehrenamtes

In dieser Kategorie werden Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte von Unternehmen, Einrichtungen oder Personen ausgezeichnet:

  • Freiwillige Projekte von Dritten wie Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, Unternehmerinnen und Unternehmer oder Personen zur Unterstützung des Ehrenamtes;
  • Konzepte, die keinen monetären Charakter haben;
  • Projekte zur Entlastung, Anerkennung oder Wertschätzung ehrenamtlicher Projekte.

Der Sonderpreis

Optional kann die Jury jährlich einen Sonderpreis für Leistungen, Ideen, Konzepte und Projekte vergeben. Sie sollten nachhaltig, zukunftsorientiert und gesamtgesellschaftlich förderlich sein.
Ein Anlass zur Vergabe des Sonderpreises besteht insbesondere dann, wenn die Jury eine Bewerbung mit Blick auf die Ziele des Förderpreises als außergewöhnlich wirksam bewertet, diese Bewerbung aber nicht in eine der vorgegebenen Kategorien passt.

Wird von der Jury ein Sonderpreis vergeben, ist hierfür ein Preisgeld in Höhe von 6.000 Euro vorgesehen.

Der Publikumspreis

Aus dem Kreis der Nominierten wählt die Öffentlichkeit jedes Jahr ihren Favoriten per Abstimmung bis zum Veranstaltungstag auf der Website des Förderpreises. Wer nach dem Ende der Abstimmung die meisten Stimmen erhalten hat, gewinnt den Publikumspreis. Die Gewinnerin oder der Gewinner erhält eine Trophäe und eine Ehrenurkunde. 

Und so geht’s:

  1. Wählen Sie Ihren persönlichen Favoriten aus.

  2. Geben Sie anschließend Ihre Mail-Adresse ein und klicken Sie auf „Jetzt abstimmen“.

  3. Prüfen Sie Ihr Mail Postfach und klicken Sie auf den Bestätigungslink, den Sie per Mail von uns erhalten haben.

Fertig! Ihre Stimme wurde gezählt.

 

 

Die Jury

Die neun Expertinnen und Experten der Jury kommen aus dem Bevölkerungsschutz. Sie engagieren sich für den Arbeiter-Samariter-Bund, das Deutsche Rote Kreuz, die Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft, die Freiwilligen Feuerwehren, die Johanniter-Unfall-Hilfe, den Malteser Hilfsdienst, das Technische Hilfswerk und die Regieeinheiten der Kreise und kreisfreien Städte. Die Vorsitzende ist Christine Bullmann, Referatsleiterin KM 2 im Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat. Dort ist Sie verantwortlich für den Zivil- und Bevölkerungsschutz sowie für EU und NATO-Angelegenheiten.

Im Detail - Folgende Personen gehören der Jury an:

a)  eine Vertreterin/ein Vertreter des Bundesministeriums des Innern, für Bau und Heimat (BMI) als Vorsitzende/Vorsitzender.

b)  mindestens fünf, höchstens acht Fachleute, die vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI) auf Vorschlag der Geschäftsstelle berufen wurden. Die Vorschläge erfolgen in Abstimmung mit den Organisationen und Einrichtungen, die den Bevölkerungsschutz in Deutschland tragen.
Die Jury wird durch die Vorsitzende/den Vorsitzenden einberufen. Sie ist beschlussfähig, wenn mehr als die Hälfte ihrer Mitglieder anwesend ist. Jedes Jurymitglied hat eine Stimme.

Die Entscheidung wird mit Stimmenmehrheit getroffen. Bei Stimmengleichheit gibt die Stimme der/des Vorsitzenden den Ausschlag.

Die Leistungen werden nach ihren Ergebnissen, dem gezeigten Engagement und ihrer Bedeutung für die Zukunft beurteilt. Als ergänzende Kriterien können weitere Bewerberleistungen anhand der Bewerbungsunterlagen in die Entscheidung mit einbezogen werden.

Der Publikumspreis wird durch eine öffentliche Abstimmung ermittelt. Zur Wahl stehen die im jeweiligen Jahr durch die Jury ausgesprochenen Nominierungen. Die Abstimmung wird über die Website des Förderpreises, www.helfende-hand-foerderpreis.de, durchgeführt.

Eine Rechtspflicht, den Förderpreis zu vergeben, besteht nicht. Die Entscheidung erfolgt unter Ausschluss des Rechtsweges.

Quelle: https://www.helfende-hand-foerderpreis.de/