Aufgaben Truppführer (Wassergefahren)
Der Truppführer (TrFü) führt die Helfer seines Trupps. Unter seiner Führung bewältigen die ihm unterstellten Helfer die gestellten Einsatzaufgaben. Vorgesetzter des Truppführers ist der jeweilige Gruppenführer.
· Vertretung des Gruppenführers/der Gruppenführerin
· Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft des Trupps
· Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne
· Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen
· Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/innen
· Führung der ihm/ihr unterstellten Kräfte
· Kommunikation innerhalb der vorgegebenen Führungsstruktur
· Durchführung und Überwachung der Tätigkeit der Teileinheit entsprechend der StAN-Aufgaben
· Zusammenarbeit mit anderen Einheiten/Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen
· Fürsorge gegenüber den Helfern/Helferinnen seines/ihres Trupps
· Dokumentation des Einsatzes
Voraussetzungen/Qualifikationen
Voraussetzung für vorläufige Berufung · Fachausbildung Wassergefahren
Voraussetzung für endgültige Berufung · FüS/Fachteil FGr W
Weitere verpflichtende Maßnahmen zum Beibehalt der Qualifikation
Berufung, Abberufung
Gemäß BA-RiLi
Vorgeschlagen von Zugführer/in
Vollzogen durch Ortsbeauftragte/n
Form schriftlich
Dienststellungskennzeichen gemäß THWBeklRiLi Truppführer/in
(Quelle: THW)
Wird gesucht
Funkrufname
HEROS Eckernförde 36/92