Aufgaben Gruppenführer (Wassergefahren)

Gruppenführer führen die Helfer der Gruppe. Unter seiner Führung bewältigen die Helfer die gestellten Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen. Bei diesen Aufgaben wird er durch seine/n Truppführer unterstützt. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe. 

 

Der/die Gruppenführer/in führt die Helfer/innen seiner/ihrer Gruppe und leitet sie fachlich an zur Bewältigung von Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner/ihrer Gruppe entsprechen und zur allgemeinen Unterstützung anderer Einheiten, Einrichtungen und Organisationen.

 

Zu seinen/ihren Aufgaben gehören insbesondere:

· Durchführung und Überwachung der Fachgruppentätigkeit entsprechend der StANAufgabe

· Fürsorge und Aufsicht gegenüber den Helfern/innen seiner/ihrer Gruppe Überprüfung bzw. Überwachung des Tragens der persönlichen Schutzausstattung der Helfer/innen

· die Verantwortung für die personelle und materielle Einsatzbereitschaft der Gruppe

· Zusammenarbeit mit anderen Einheiten / Teileinheiten, Einrichtungen, entsprechenden Behörden, Organisationen und fachspezifischen Unternehmen

· Führung der Gruppe im Einsatz

· Dokumentation des Einsatzes

· Erkundungen am Einsatzort und Meldung der Ergebnisse

· Herstellung und Aufrechterhaltung von Verbindungen zu übergeordneten und nachgeordneten Stellen

· Regelung der Versorgung seiner/ihrer Gruppe

· Mitwirkung bei der Erstellung der Dienst- und Ausbildungspläne

· Aus- und Weiterbildung seiner/ihrer Helfer/innen.

Der/die Gruppenführer/in unterstützt die Regionalstelle und die Dienststelle des/r Landesbeauftragten im

Rahmen seiner/ihrer Fachaufgabe bei der Vorbereitung und Durchführung überörtlicher und überregionaler Übungen und

Ausbildungsveranstaltungen der Einsatzausbildung. Der/die Gruppenführer/in berät den/die Zugführer/in /Einsatzleiter/in insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner/ihrer Gruppe.

Voraussetzungen/Qualifikationen

Voraussetzung für vorläufige Berufung · Fachausbildung Wassergefahren

Voraussetzung für endgültige Berufung · FüS/Fachteil FGr Wassergefahren

Weitere verpflichtende Maßnahmen zum Beibehalt der Qualifikation

 

Berufung, Abberufung

Gemäß BA-RiLi

Vorgeschlagen von Zugführer/in

Vollzogen durch Ortsbeauftragte/n

Form schriftlich

Dienststellungskennzeichen gemäß THWBeklRiLi Gruppenführer/in

(Quelle: THW)



Falko Hohmann

Funkrufname

HEROS Eckernförde 36/91