Berlin,

Bundesregierung will THW-Gesetz novellieren

1. Lesung im Deutschen Bundestag vom Freitag, den 06. März 2020

Die Bundesregierung will das THW-Gesetz (Technisches Hilfswerk) ändern. Einen Gesetzentwurf der Bundesregierung (19/17291) überwies er nach erster Lesung am Freitag, 6. März 2020, zur weiteren Beratung an den federführenden Ausschuss für Inneres und Heimat. 

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Ziel der Novelle ist es laut Bundesregierung die Attraktivität dieses besonderen Ehrenamts zu stärken. Eingerichtet worden sei das Technische Hilfswerk (THW) ursprünglich für den Zivilschutz und die Bewältigung von Naturkatastrophen. Neue Gefahren, zum Beispiel die Verletzlichkeit kritischer Infrastrukturen wie die Strom- und Wasserversorgung oder die Folgen des Klimawandels führten jedoch zu neuen Herausforderungen für den Zivil- und Katastrophenschutz. Diesem Wandel müsse sich das THW stellen und seine Fähigkeiten entsprechend anpassen. 

Regierung will Ehrenamt im THW stärken

Von den neuen Regeln erhofft sich die Bundesregierung mehr Rechtsklarheit und Transparenz. Mit der Novellierung solle die im Koalitionsvertrag vereinbarte Stärkung des Ehrenamts auch im THW mit seinen 80.000 Freiwilligen weiter vorangebracht werden.

So sollen unter anderem Freistellungsregelungen zur Förderung der Helferinnen und Helfer moderat ausgedehnt werden. Dazu gehören den Angaben zufolge auch Maßnahmen, mit denen die Einsatzbereitschaft nach THW-Einsätzen wiederhergestellt wird. (hau/06.03.2020)

Quelle: https://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2020/kw10-de-thw-gesetz-682650


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