Ehrung für 30 Jahre! Thomas Jürgensen seit 3 Jahrzehnten im THW

Am 11. Dezember 1989 trat der Kieler Thomas Jürgensen dem Technischen Hilfswerk in seiner Heimatstadt bei. Damals ahnte er wohl selbst nicht, dass er sich mehr als 3 Jahrzehnte ehrenamtlich engagieren würde. Der Ortsbeauftragte im THW Eckernförde, Michael Marszalek, bedankte sich bei Thomas Jürgensen für seine langjährige und sehr wertvolle Mitarbeit im Technischen Hilfswerk. Thomas Jürgensen wurde die Bandschnalle für den Dienstanzug sowie die Dienstzeiturkunde überreicht. Seit 1999 verrichtet er seinen THW-Dienst im Ortsverband Eckernförde.

Bandschnalle 30 Jahre THW

Aktuell ist Thomas Jürgensen als Zugtruppführer im Technischen Zug Eckernförde eingesetzt.
Seinem Wunsch zufolge wird er in die neu gebildete Fachgruppe Notinstandsetzung und Notversorgung wechseln. Die Technik im Technischen Hilfswerk und hier insbesondere die Elektrik sind seit jeher das Steckenpferd des Elektromeisters.
"TeeJay" wie Jürgensen im THW genannt wird, beherrscht die Klaviatur des THW in vielen Bereichen.
Ob als Bootsführer, Kraftfahrer, das Führen von Kränen oder als Bediener der Motorsäge oder Notstromaggregaten. Sein Fachwissen ist gefragt.

Sein überdurchschnittliches Engagement wurde erstmals im Jahr 2002 mit dem THW-Helferzeichen in Gold gewürdigt.
Es folgten die Bundesflutmedaille 2002 und 2013 sowie im Jahr 2016 das THW-Ehrenzeichen in Bronze.

Sein soziales Engagement zeigt Jürgensen bei der Mitorganisation des alljährlich stattfindenden Familienfestes im Kieler Werftpark, das insbesondere sozial schwachen Familien anlässlich der Kieler Woche ein tolles Fest bietet.

Weiterhin ist er im Organisationsteam des "Lauf ins Leben" der Krebsgesellschaft Schleswig-Holstein.
Diese Veranstaltung findet alljährlich in Eckernförde statt.


Alle zur Verfügung gestellten Bilder sind honorarfrei und dürfen unter Angabe der Quelle für die Berichterstattung über das THW und das Thema Bevölkerungsschutz verwendet werden. Alle Rechte am Bild liegen beim THW. Anders gekennzeichnete Bilder fallen nicht unter diese Regelung.