Der Kraftfahrer ist eine Zusatzfunktion im Technischen Zug und er ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig.
Laut Stärke- und Ausstattungsnachweisung der sog. STAN gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:
Kraftfahrer BE (für Fahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger, z.B. Unimog, PKW)
Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. Gerätekraftwagen)
Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit Dieseltank)
Kraftfahrer Hägglunds (für schwimmfähiges Kettenfahrzeug)
Der Kraftfahrer muss folgendes leisten:
1. das Einsatzfahrzeug gemäß geltender Vorschriften und Gesetze führen sowie das Einsatzfahrzeug auf Verkehrs- und Betriebssicherheit zu prüfen.
Eventuelle Schäden und Verluste melden und auf Instandhaltung und Ersatzbeschaffung hinzuwirken.
2. auf Einhaltung von Prüffristen, wie TÜV etc. zu achten.
3. den technischen Dienst der Materialerhaltungsstufe im Ortsverband durchführen.
4. die Ausgabe und Rücknahme von Gerät und Material durchzuführen und zu dokumentieren.
Die nachfolgende Qualifikation ist notwendig:
1. hohes Maß an Zuverlässigkeit und Verantwortungsbewusstsein
2. Führerschein entsprechend der Klasse des zu führenden Fahrzeuges
3. Grundausbildung und Ausbildung für die Funktion (Ladungssicherung, Seilwindenbetrieb, Fahren von Gliederzügen)
4. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 1
5. Bereichsausbildung Kraftfahrwesen Teil 2 (nur Kraftfahrer C1 und höher)
6. jährliche Teilnahme an der Kraftfahrerbelehrung
Auf den Kraftfahrer kommt es letztlich im Einsatz an, dass die eingesetzten Helfer/innen sicher an ihre Einsatzstelle kommen und das die Geräte einwandfrei funktionieren.
Eine verantwortungsvolle Aufgabe im Technischen Hilfswerk.
Quelle u.a.: THWicki