Ortsbeauftrage / Ortsbeauftragter

Der Ortsbeauftragte (OB) ist der Dienststellenleiter des jeweiligen THW Ortsverbandes.

Er leitet ihn in eigener Verantwortung.Oberstes Ziel seiner Arbeit ist die Sicherstellung der jederzeitigen Einsatzbereitschaft seiner ihm unterstellten Einheiten. Er ist für die Einsatzbereitschaft und den Ausbildungsstand seiner Helfer verantwortlich. Im Einsatzfall ist er der Ansprechpartner für die Gefahrenabwehrbehörden und sonstigen Bedarfsträger im Zuständigkeitsbereich seines Ortsverbandes. Seine Tätigkeit ist von repräsentativen Aufgaben geprägt.

Bei der Erfüllung seiner Aufgaben wird er durch den OV-Stab und die Einheitsführer unterstützt.


Stellvertretende / Stellvertretender Ortsbeauftragte / Ortsbeauftragter

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte (StvOB) führt den OV-Stab und vertritt den Ortsbeauftragten in dessen Abwesenheit. Er ist für den inneren Dienst im Ortsverband und für die Ausbildung und Einsatzbereitschaft des OV-Stabes verantwortlich. Er wird auf Vorschlag des Ortsbeauftragten durch den Landesbeauftragten schriftlich mit Urkunde berufen. Der Stellvertretende Ortsbeauftragte kann wiederum durch den Ausbildungsbeauftragten (AB) vertreten werden.

Im Einsatzfall ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte Leiter des LuK-Stabes im Ortsverband. Er stellt die Alarmierung, Nachalarmierung, Versorgung und Ablösung der OV-Kräfte sicher. Gleichzeitig hält er Verbindung zum Anforderer und gegebenenfalls der übergeordneten Ebene in der THW-Struktur.

Der Stellvertretende Ortsbeauftragte koordiniert auch die Zusammenarbeit des Ortsverbandes mit der Jugendgruppe.


Ausbildungsbeauftragte / Ausbildungsbeauftragter

Der Ausbildungsbeauftragte ist ein Mitglied des OV-Stabs.

Er ist für die Koordination und Überwachung einer qualitativ hochwertigen Ausbildung im Ortsverband zuständig. Außerdem ist er für die Grundausbildung verantwortlich. Bei der Standortausbildung legt er Ausbildungsschwerpunkte fest, plant und führt Ausbildungsveranstaltungen durch, verwaltet Ausbildungsunterlagen und wirkt bei der Lehrgangsbeschickung mit. Er wird bei seiner Arbeit von örtlichen Ausbildungskräften unterstützt und stimmt sein Vorgehen mit dem Ortsbeauftragten und der Regionalstelle ab.


Beauftragte / Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit

Der Beauftragte für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) ist in den internen Informationsfluss im Ortsverband eingebunden und nicht nur für die interne sondern auch externe Öffentlichkeitsarbeit zuständig.
Das heißt: Der BÖ unterstützt den Ortsbeauftragten sowohl bei der internen Information der Helfer als auch bei den öffentlichkeitswirksamen Maßnahmen.

Zu diesen Maßnahmen gehören die Helferwerbung, Pressearbeit, Kontakt zu örtlichen Medien, Informationsveranstaltungen, sowie die Themenauswahl, Ablaufgestaltung, Gästebetreuung und auch die Moderation von Präsentationen,Vorträgen und Festen. Für diese Tätigkeiten kann der BÖ auf Antrag bei seinem Vorgesetzten, dem Stellvertretenden Ortsbeauftragten, durch andere Helfer des Ortsverbandes zeit begrenzt unterstützt werden.


Schirrmeisterin / Schirrmeister

Der Schirrmeister (SM) ist für die Vorhaltung, Verwaltung und Erhaltung der Geräte- und Fahrzeugausstattung des Ortsverband mitverantwortlich.

Er wirkt im Rahmen seiner Zuständigkeit insbesondere in folgenden Bereichen mit:

Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen

  • Bestandserfassungen
  • Materialkontrollen
  • Bearbeitung von Anforderungen
  • Aussonderungen und Ersatzbeschaffungen
  • Bearbeitung und Überwachung der Prüf- und Fristenpläne
  • Durchführung technischer Dienste
  • Erstellung von Unfall- und Schadensmeldungen


Darüber hinaus stellt er die Fortbildung der Kraftfahrer im OV sicher und überwacht folgende Bereiche:

  • Abrechnung der Betriebsstunden- und Fahrtenbücher
  • Wiederherstellung der materiellen Einsatzbereitschaft der Einheiten
  • Einsatzfähigkeit von Fahrzeugen und Geräten
  • Lagerung sowie Pflege und Wartung der Fahrzeuge- und Geräteausstattung

Orts - Jugendbeauftragte / Jugendbeauftragter

Der Ortsjugendbeauftragte (OJB)-ehemals Jugendbetreuer- ist für die Jugendarbeit im Ortsverband zuständig.

Er betreut die Junghelfer und bildet sie in den verschiedenen Themenbereichen des THWs aus. Die Ausbildung wird dem Alter und dem Können der Jugendlichen angepasst und mit dem Ausbildungsbeauftragten abgesprochen. Die aktiven Helfer des Ortsverbandes unterstützen den Jugendbetreuer bei der Ausbildung. Der Ortsjugendbeauftragte soll die Interessen der einzelnen Junghelfer fördern und hat eine Vorbildfunktion inne, die er niemals vernachlässigen darf.

Selbstverständlich sind hierbei die gesetzlichen Bestimmungen nicht außer Acht zu lassen.

Bezüglich des THW-Jugend e.V. ist der Ortsjugendbeauftragte der Ansprechpartner für den Ortsverband. Er arbeitet auch Seite an Seite mit dem Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit (BÖ) zusammen, wenn es um Nachwuchswerbung geht.


Verwaltungsbeauftragte / Verwaltungsbeauftragter

Der Verwaltungsbeauftragter, kurz VwBe ist Mitglied des OV-Stabes. Er erledigt alle im Ortsverband anfallenden Verwaltungsarbeiten. Dazu gehören z.B. Helferverwaltung, Schriftverkehr und Verwaltung der Handkasse. Der Vorgesetzte ist der Stellvertretende Ortsbeauftragte. Der Verwaltungsbeauftragter arbeitet eng und vertrauensvoll mit allen Mitgliedern des OV-Stabes und den Einheitsführern zusammen.


Köchin / Koch

Der Koch ist für die Verpflegung und Betreuung der Helfer im OV verantwortlich.

Hierzu hat er:

  • die Verpflegung zuzubereiten und auszugeben,
  • die besonderen Hygienevorschriften zu beachten und deren Einhaltung sicherzustellen,
  • Verpflegungsgüter nach Vorgabe zu beschaffen,
  • die notwendige Vorratshaltung zu betreiben,
  • entsprechende Bestandskontrollen durchzuführen,
  • das Verpflegungsgüterverzeichnis zu führen und den Verbrauch zu dokumentieren.
  • Darüber hinaus sorgt er für die weitere Betreuung der Helfer bei lang anhaltender Verweildauer im OV (z.B. Getränke, Snacks, Schlafgelegenheiten, Hygieneartikel u.a.m.)
  • Der Koch ist bei größeren Einsätzen wichtiger Ansprechpartner der Fachgruppe Logistik / Log-V-Trupp in Sachen Ortskunde und kann in Zusammenarbeit mit dieser örtlich oder überörtlich eingesetzt werden.
  • Zur Erfüllung der ihm übertragenen Aufgaben bedient sich der Koch (nach Absprache) der Unterstützung anderer Helfer des OV.

Baufachberaterin / Baufachberater

Ein Sachkundiger, z.B. ein Bauingenieur, soll die Einsatzleitung unterstützen.Für einen effektiven Einsatz ist ein Baufachberater möglichst frühzeitig vor Ort, um durch seine Erfahrung und anhand von Gebäudeunterlagen sowie Checklisten die Gefährdung für die Einsatzkräfte abschätzen zu können. Aufgrund des großen Aufgabenbereichs und der ständigen Überwachung des Gebäudes oder der Trümmerstruktur ist es ratsam, mindestens zwei Baufachberater bei einem Gebäudeeinsturz hinzuzuziehen.

Da Gebäudeschäden immer ein erhebliches Risiko für die Einsatzkräfte beinhalten, erfordert die Funktion äußerstes Verantwortungsbewusstsein und umfangreiche Sachkenntnis.

Baufachberater erfüllen die Funktion eines Technischen Beraters in einer Führungsstelle.


Technische Beraterin / Technischer Berater

Der technische Berater berät Behörden und Organisationen über die Einsatzoptionen. Er wirkt mit bei der Aufstellung von Einsatz- und Ausbildungsplänen.


Gruppenführerin / Gruppenführer

Gruppenführer führen die Helfer seiner Gruppe. Unter seiner Führung bewältigen die Helfer die gestellten Einsatzaufgaben, die der fachtechnischen Ausrichtung und Aufgabenstellung seiner Gruppe entsprechen. Bei diesen Aufgaben wird er durch seine/n Truppführer unterstützt. Der Gruppenführer berät den Zugführer / Einsatzleiter insbesondere in Fragen der Fachkunde seiner Gruppe.


Kraftfahrerin / Kraftfahrer

Der Kraftfahrer ist eine Zusatzfunktion im Technischen Zug und ist für die Einsatzfähigkeit des ihm zugeteilten Einsatzfahrzeuges zuständig. Laut Stärke- und Ausstattungsnachweis gibt es verschiedenen Arten von Kraftfahrern:

  • Kraftfahrer BE (für Fahrzeuge bis 3,5t mit Anhänger, z.B. PKW)
  • Kraftfahrer CE (für LKW mit Anhänger, z.B. Gerätekraftwagen)
  • Kraftfahrer CE GGVSE/ADR (für LKW mit Anhänger und Gefahrstoffen, z.B. Unimog mit Dieseltank)
  • Kraftfahrer Hägglunds (für Schwimmfähiges Kettenfahrzeug)

Bootsführerin / Bootsführer

Der Bootsführer führt die Wasserfahrzeuge des THW bei allen Aktivitäten auf dem Wasser.

Zu seinen Aufgaben gehört es, darauf zu achten, dass die Geräte in den vorgegebenen Zeitabständen überprüft werden. Vor jeder Fahrt hat er dafür zu sorgen, dass das Boot oder der Ponton verkehrs- und betriebssicher ist.

Die Instandhaltung der Geräte führt er zusammen mit den anderen Mitgliedern der Fachgruppe Wassergefahren während des technischen Dienstes durch (Materialerhaltungsstufe Ortsverband).

Um Bootsführer zu werden, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt werden:

  • Grundausbildung
  • Seh- und Hörtest für Bootsführer nach DIN 58220
  • Lehrgang Grundlagen Bootsführer Binnen und/oder See
  • Lehrgang Bootsführer Binnen und/oder See

Es gibt auch die Möglichkeit einen extern erworbenen Bootsführerschein im THW zu nutzen. Dazu muss das Modul Bootsführer Aufbau (Binnen oder See) besucht werden.