Kompetenz im Bevölkerungsschutz

Das THW mit seinen 668 Ortsverbänden ist neben Feuerwehren und Hilfsorganisationen ein wichtiger Bestandteil des Hilfeleistungssystems im Bevölkerungsschutz.

Als moderne Einsatzorganisation ist das THW in der Lage, bei unterschiedlichsten Schadenslagen flexibel und kompetent technische und logistische Hilfe zu leisten. Die Anfordererbroschüre gibt Vertreterinnen und Vertretern von Polizei, Feuerwehr, kommunalen Behörden und Hilfsorganisationen einen Überblick über das vielseitige Leistungsportfolio des THW.

Sie erfahren, bei welchen Schadens- und Gefährdungslagen das THW helfen und wie das THW angefordert werden kann.


Alarmierung / Anforderung

Das THW verfügt über einen „technischen Baukasten“, der für eine Reihe von Schadenslagen die passenden Spezialeinheiten mit fachkundigen Einsatzkräften aus dem gesamten, bundesweiten Einsatzpotenzial bereithält. Wenn personelle oder sachliche Unterstützung oder spezielle Fachkunde und Ausstattung gebraucht werden, kann das THW auf Anforderung der für die Gefahrenabwehr zuständigen Stellen der Kommunen und Länder herangezogen werden. Dies geschieht in der Regel über die zuständige Leitstelle.

Ist es nicht ganz so eilig, können die Anforderer auch zunächst die einsatztaktischen Möglichkeiten mit den THW-Verantwortlichen besprechen. In beiden Fällen steht der nächstgelegene Ortsverband mit seinen Führungskräften oder die örtlich zuständige Geschäftsstelle zur Verfügung. Der THW-Ortsbeauftragte ist der Behördenvertreter auf örtlicher Ebene. Amtshilfeersuchen und Einsatzanforderungen an das THW werden in der Regel an ihn gerichtet. Er entscheidet aufgrund der Anforderung über Art und Umfang des THW-Einsatzes und fordert gegebenenfalls überörtliche Hilfe beim Leiter der zuständigen THW-Regionalstelle an. Bei größeren Schadensereignissen werden Kreisverwaltungen beziehungsweise Sonderbehörden die Hilfe bei der Geschäftsstelle, als Ansprechpartner auf regionaler Ebene, anfordern.


Zuständigkeiten der Ortsverbände

Im flächengrößten Kreis in Schleswig-Holstein, im Kreis Rendsburg-Eckernförde, sind zwei THW-Ortsverbände beheimatet.

Zum einen der THW-Ortsverband Rendsburg und zum anderen der THW-Ortsverband Eckernförde.

Um im Kreisgebiet zwei schlagkräftige THW-Ortsverbände zu integrieren, wurde das Kreisgebiet zwischen den THW-Ortsverbänden Rendsburg und Eckernförde aufgeteilt. Für die Integrierte-Regional-Leitstelle-Mitte in Kiel (IRLS-Mitte) ist diese Gebietsaufteilung besonders wichtig für die Alarmierung des zuständigen THW-Ortsverbandes.

So sind in der örtlichen Gefahrenabwehr der THW-Ortsverband Rendsburg für das südöstliche und der THW-Ortsverband Eckernförde für das nord-östliche Kreisgebiet zuständig.


Hinweis! Überarbeitung Vorschriften!

Auf Grund der Änderung des THW Gesetztes durch den Deutschen Bundestag mit Verkündung vom 15.04.2020 und in Kraft treten am 28.04.2020 befinden sich aktuell auch die Abrechnungsverordnung und ebenso die Abrechnungsverwaltungsvorschrift in der internen Überarbeitung des Technischen Hilfswerks. Ziel ist es beide Werke auf die neue Sachlage resultierend aus der Gesetzesänderung anzupassen. 

Neue Versionen werden in Kürze veröffentlicht werden, und dann auch hier zu Einsicht bereit stehen.

Im aktuellen Falle von konkreten Fragen zu Kosten und Abrechnung wenden Sie sich bitte direkt an: ov-eckernfoerde(at)thw.de. Vielen Dank für Ihr Verständnis.

Kosten / Abrechnung

Abrechnung von THW-Einsätzen

Keine Frage, der Einsatz des THW kostet Geld. Wer aber wie viel bezahlt, ist kein Geheimnis und steht in vernünftigem Verhältnis zur erbrachten Leistung.
Die Verordnung über die Durchführung und Abrechnung von Hilfeleistungen des Technischen Hilfswerks (nach THW-Gesetz) bestimmt grundsätzlich die zuständige Behörde als Adressaten der Rechnung.
Sie nennt aber breit gefasste Grundlagen, die im Rahmen des öffentlichen Interesse auf eine Abrechnung verzichten, oder einen Verursacher selbst belasten.
Das THW wird grundsätzlich immer auf Anforderung tätig. Dabei wird zwischen zwei Abrechnungsverfahren unterschieden:

  • Bei technischer Hilfe (Amtshilfe für Behörden) kommt der Auslagensatz zur Anwendung.
  • Bei sonstigen technischen Hilfeleistungen (für Dritte) kommt der Kostensatz zur Anwendung


Der Leiter der zuständigen THW-Regionalstelle oder Ortsbeauftragte nennt auf Anfrage auch gern die gültigen Auslagen- und Kostensätze und erstellt eine unverbindliche Kostenkalkulation. Sprechen Sie uns gerne an.